Radon: Welche Grenzwerte gelten in der Zukunft in der Schweiz?

Posted by

Simon Schneebeli; März 31, 2015

An der Generalversammlung des Fachverbandes Gebäudeschadstoffe Schweiz, FAGES hat Mike Zachau, ausgebildeter Radon-Spezialist, einen kurzen Vortrag zum Thema Radon gegeben. Er ist dabei insbesondere auf die gegenwärtigen und zukünftigen Richtwerte eingegangen.

In den vergangenen Jahren und auch noch heute wurden vom Bundesamt für Gesundheit folgende Grenzwerte- und Richtwerte angegeben:

  • Grenzwert: 1000 Bq/m3 (für bestehende Bauten)
  • Richtwert: 400 Bq/m3 (für Neubauten und Renovationen)
  • Maximale Arbeitsplatzkonzentration: 3000 Bq/m3.

Diese Grenzwerte werden in Zukunft wahrscheinlich herabgesetzt werden. Die Frage ist aber wie stark.

Die Europäische Kommission und die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfehlen bereits heute einen Richtwert von 300 Bq/m3. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht sogar noch weiter und empfiehlt als Zielwert von 100 Bq/m3. Nur wo dies nicht möglich ist, sollen 300 Bq/m3 eingehalten werden. Aufgrund der neuen internationalen Normen empfiehlt das BAG daher derzeit, den Wert von 300 Bg/m3 in Wohn- und Aufenthaltsräumen einzuhalten und bei Sanierungen und Renovationen ein möglichst tiefes Niveau anzustreben

Gemäss dem Bundesgesundheitsamt (BAG) wird voraussichtlich 2016 oder 2017 die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft treten. Diese wird voraussichtlich der Wert von 300 Bg/m3 als Richtwert vorgeben.

Die Folgen, die sich daraus ergeben, sind erheblich: Je tiefer dieser Wert sein wird, desto grösser die Anzahl Gebäude, die in der Schweiz zu sanieren sind(1):

  • 1000 Bg/m3: 2% der Gebäude in der Schweiz sind sanierungsbedürftig
  • 300 Bg/m3: 12% der Gebäude müssten als sanierungsbedürftig eingestuft werden
  • 100 Bg/m3: (WHO-Richtwert): 41% wären als sanierungsbedürftig eingestuft werden.

-------

1.  Fabio Barazza, Einführung zu Radon: Situation in der Schweiz; Vortrag Krebstagung 2014: Radon – unterschätztes Risiko im Wohnraum, 4. Dezember 2014.

Weitere News

Die EKAS-Richtlinie 6503 ist das wichtigste Regelwerk für Arbeiten mit Asbest. Nun ist eine überarbeitete Fassung publiziert worden. Einiges bleibt beim Alten, aber es gibt auch wichtige neue Punkte.

Posted by: Simon Schneebeli; Freitag, 8 Aug

Die Wiederverwendung von ganzen Bauteilen hat viel ökologisches Potential und kann sich auch wirtschaftlich lohnen. Von zentraler Bedeutung ist jedoch: Es braucht eine saubere Abklärung der Bauschadstoffe. Bietet die ReUse-Diagnostik ein neues Tätigkeitsfeld für Bauschadstoff-Fachpersonen?

Posted by: Simon Schneebeli; Montag, 21 Jul

Am 1. Juli soll die überarbeitete EKAS-Richtlinie 6503 veröffentlicht werden. Eine neue Vorgabe besagt, dass der für die Asbestsanierung verantwortliche Vorarbeiter direkt von der Firma angestellt sein muss, die die Arbeiten ausführt. Temporäre Mitarbeiter oder Subunternehmer sind nicht mehr zugelassen.

Posted by: Simon Schneebeli; Dienstag, 10 Jun

Ende 2024 wurde auf PolluDoc ein «Bericht» zum Thema Entsorgung von Asbest publiziert. Dieses Dokument präzisiert, wie Asbestabfälle korrekt zu handhaben und zu entsorgen sind. Der Bericht macht vieles konkreter.

Posted by: Simon Schneebeli; Dienstag, 29 Apr