Am 1. Juli soll die überarbeitete EKAS-Richtlinie 6503 veröffentlicht werden. Eine neue Vorgabe besagt, dass der für die Asbestsanierung verantwortliche Vorarbeiter direkt von der Firma angestellt sein muss, die die Arbeiten ausführt. Temporäre Mitarbeiter oder Subunternehmer sind nicht mehr zugelassen.
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Recht
Posted by: Simon Schneebeli; Dienstag, 10 Jun
