Die EKAS-Richtlinie 6503 ist das wichtigste Regelwerk für Arbeiten mit Asbest. Nun ist eine überarbeitete Fassung publiziert worden. Einiges bleibt beim Alten, aber es gibt auch wichtige neue Punkte.
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Am 1. Juli soll die überarbeitete EKAS-Richtlinie 6503 veröffentlicht werden. Eine neue Vorgabe besagt, dass der für die Asbestsanierung verantwortliche Vorarbeiter direkt von der Firma angestellt sein muss, die die Arbeiten ausführt. Temporäre Mitarbeiter oder Subunternehmer sind nicht mehr zugelassen.
Ende 2024 wurde auf PolluDoc ein «Bericht» zum Thema Entsorgung von Asbest publiziert. Dieses Dokument präzisiert, wie Asbestabfälle korrekt zu handhaben und zu entsorgen sind. Der Bericht macht vieles konkreter.
Viele nehmen sich Anfang Jahr Vorsätze. Viele sind nach einigen Tagen bereits wieder vergessen. Firmen, die mit besonderen Gefährdungen zu tun habend – und dazu gehören Asbestsanierungsfirmen – können sich nicht erlauben, dass die Neujahrsvorsätze Wunschdenken bleiben. Sie müssen ihr betriebliches Sicherheitskonzept regelmässig überprüfen und verbessern.
Um die Ausbildung zum Spezialist Asbestsanierung zu machen, muss man über eine abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens 1 Jahr), ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1) und über Bauerfahrung verfügen. Viele Firmen melden Personen für die Ausbildung an, die diese Anforderungen nicht erfüllen. Das wird zu einem Problem für die Branche!
Arbeiten bei grosser Hitze ist gefährlich. Wenn man zusätzlich noch einen Schutzanzug trägt, wie bei der Asbestsanierung, wird es problematisch. Aber was kann und muss man dagegen tun?





