Vernehmlassung Strahlenschutzverordnung: Neuer Referenzwert für Radon

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Simon Schneebeli; Januar 14, 2016

Die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor radioaktiven Strahlen in der Schweiz ist in der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Seit Oktober letzten Jahres läuft die Vernehmlassung der neuen Revision dieser Verordnung. Stellungsnahmen können noch bis am 15. Februar abgeliefert werden.

Für den Bauschadstoff-Spezialisten sind insbesondere die Vorgaben zum Radon zu beachten. Es geht um folgende Punkte (Kapitel 3, Art. 164-177): 

  • Der bisherige Grenzwert für Radon (1000 Bq/m3) soll abgeschafft werden. Neu wird ein "Referenzwert" von 300 Bq/m3 als Jahresdurchschnitt vorgeschlagen. Wird dieser Wert überschritten, dann müssen Massnahmen zur Reduktion ergriffen werden.
  • Bei Neubauten sollen die Eigentümer verpflichtet werden, innerhalb eines Jahres nach Bezug des Gebäudes eine anerkannte Messung zu veranlassen. Spätestens in zwei Jahren werden die Baubewilligungsverfahren in allen Kantonen entsprechend angepasst sein.
  • Für den Arbeitsplatz gibt es keinen eigentlichen MAK-Wert, lediglich einen Schwellenwert von 1000 Bq/m3 für radongefährdete Arbeitsplätze (Art. 165). Das BAG empfiehlt, bei Fragen zu Radonemissionen am Arbeitsplatz im Einzelfall die Suva zu kontaktieren.

Die Bedeutung von Radon im Bau ist nicht zu unterschätzen. Für die Bevölkerung (nicht den Arbeitnehmer) stellt Radon eine weit grössere Gefahr dar als etwa Asbest: Pro Jahr sterben in der Schweiz zwischen 200 und 300 Personen an den Folgen einer Radon-Exponierung. Aus diesem Grund hat die WHO bereits vor einigen Jahren tiefere Grenzwerte empfohlen (100 bis 300 Bq/m3). Es wird geschätzt, dass in rund 12% der Häuser in der Schweiz die Belastungen über dem neuen Richtwert. Diese Gebäude müssten somit als sanierungsbedürftig angesehen werden.

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